Das österreichische Gesundheitssystem

In Österreich steht, wie in nahezu jedem modern entwickelten Land Europas, die Erhaltung und Wahrung der Gesundheit jedes einzelnen Menschen weit im Vordergrund. Ganz egal, welche Herkunft ein Mensch hat, wie alt er ist und welchen Beruf er ausübt – der Zugang zu Gesundheitsleistungen im Land ist für alle gleich (Solidaritätsprinzip) und gehört zu den öffentlichen Aufgaben des Landes. Bund, Länder, Gemeinden, die Sozialversicherung und Kammern sind für verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens verantwortlich und sorgen dafür, dass jeder Bürger medizinisch ausreichend versorgt werden kann.

Ausgaben für das Gesundheitswesen in Österreich werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert, aber auch private Beiträge, wie Rezeptgebühren und zusätzliche Zahlungen an private Krankenkassen, dienen der Finanzierung sämtlicher Gesundheitsleistungen.

98 Prozent aller österreichischen Bürger sind pflichtversichert, was auf das hervorragende Sozialversicherungssystem im Land zurückzuführen ist. Lediglich zwei Prozent der Gesamtbevölkerung sind nicht geschützt und müssen anfallende Arztkosten und weitere Gesundheitsleistungen aus eigener Tasche bezahlen, wobei es auch hier Verbände gibt, die im Notfall finanzielle Hilfe leisten (zum Beispiel bei Obdachlosen).

In Österreich gibt es ungefähr 20 Krankenkassen, die gleichmäßig auf die Bevölkerung aufgeteilt sind. Anders als in Deutschland, wo sich jeder individuell für eine Krankenkasse entscheiden kann, erfolgt die Zuordnung zu einer Krankenkasse in Österreich nach Wohnort, Berufsgruppe oder Alter.  Für Rentner und Arbeitslose gelten spezielle Regeln bezüglich der Versicherung in einer Krankenkasse. Fast jeder Zweite besitzt noch eine private Zusatzversicherung, die viele zusätzliche Gesundheitsleistungen finanziell unterstützt.

Im österreichischen Gesundheitssystem ist der Bund für die Gesetzgebung, die Gesundheitsberufe und das Arzneimittelwesen verantwortlich. Die Länder stellen sicher, dass jeder Patient im ernsten Krankheitsfall bestmöglich im Krankenhaus versorgt wird. Die Sozialversicherung finanziert sämtliche Arztbesuche und sorgt dafür, dass Patienten bei Bedarf an wichtige Medikamente gelangen. Seit dem Jahr 2006 ist jeder Versicherte in Österreich mit einer elektronischen Chipkarte ausgestattet, die im Krankheitsfall lediglich durch den Computer gezogen wird und alle wichtige Versicherungsinformationen preisgibt.

Zentrales Organ, welches zwischen Bund und Ländern Verträge im Gesundheitswesen festlegt, ist die Bundesgesundheitsagentur mit Vertretern des Bundes, der Sozialversicherung, der Länder, Ärztekammern und Interessenverbänden.

In Österreich gibt es so genannte Landesgesundheitsfonds, welche für die Finanzierung der Krankenhäuser im Land verantwortlich sind.